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Von: Reinhard

Rheinland-Pfalz hat ein einfaches und zeiteffizientes Verfahren für die beiden Kopfnoten „Verhalten“ und „Mitarbeit“: Die Klassenleiterin schlägt Noten vor, die Fachlehrer können Gegenvorschläge in die Liste eintragen. Nur in strittigen Fällen ohne klare Mehrheit wird dann noch in der Notenkonferenz diskutiert und abgestimmt.
Niemand bestreitet den Sinn dieser Noten.


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